Im Trauerfall

Was ist zu tun?

Wenn Ihre Angehörige / Ihr Angehöriger zuhause verstirbt, empfehlen wir Ihnen folgende Anrufe zu tätigen:

  • Bitte benachrichtigen Sie zuerst die zuständige Hausärztin / den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschafts- / Notfalldienst (diese erreichen Sie unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117), damit diese / r die Todesbescheinigung ausstellt.

  • Danach informieren Sie bitte nahestehende Angehörige oder Freunde, die Ihnen in dieser schweren Situation zur Seite stehen.

  • Anschließend wenden Sie sich an das Bestattungsinstitut Vereinigter Schreinermeister Gaa & Co., damit wir alle weiteren Schritte in Ruhe besprechen und Sie begleiten können. Dieses Gespräch führen wir gerne bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen. Rufen Sie uns bitte auch an, wenn Sie Ihre Verstorbene / Ihren Verstorbenen noch bei sich zu Hause behalten möchten. Wir sagen Ihnen, was Sie dabei beachten sollten.

 

Erforderliche Dokumente

In einem persönlichen Gespräch mit unseren geschulten Mitarbeitern werden wir mit Ihnen die nächsten Schritte, wie Überführung, Aufbahrung, Trauerfeier, Art der Bestattung, sowie die notwendigen Formalitäten besprechen. Für dieses Gespräch, welches wir sehr gerne bei Ihnen zu Hause oder auch in unseren Räumen führen werden, bitten wir Sie folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Personalausweis der / des Verstorbenen

  • Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde, wenn die / der Verstorbene verheiratet war

  • Scheidungsurteil und Heiratsurkunde, wenn die / der Verstorbene geschieden war

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners und Heiratsurkunde, wenn die / der Verstorbene verwitwet war

  • Geburtsurkunde, wenn die / der Verstorbene ledig war

  • Lebenspartnerschaftsurkunde bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, Ehe- Urkunde bei gleichgeschlechtlichen Ehen

  • Krankenversicherungskarte

  • Aktuelle Rentenanpassung bzw. Mitteilung über Pensionsbezüge

  • Eventuell Schwerbehindertenausweis

  • Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungen)

  • Falls vorhanden: Grabdokumente (Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Wahlgrabstätte)

 

Sollten die genannte Dokumente oder Urkunden teilweise nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen bei der Beschaffung dieser Dokumente gerne behilflich.

 

Rund um die Bestattung

Zusammen mit den Angehörigen werden wir uns um folgende Dinge kümmern:

  • Überführung der / des Verstorbenen vom Sterbeort in unsere Räumlichkeiten und später auf den Friedhof bzw. in das Krematorium. Wenn Sie es wünschen, kann die Überführung vom Sterbeort auch direkt auf den Friedhof oder in das Krematorium erfolgen.

  • Ausstellen lassen der Sterbeurkunden und mehrerer beglaubigter Kopien beim Standesamt.

  • Entscheidung über die Art der Bestattung.

  • Entscheidung über die Schaltung einer Traueranzeige sowie deren Größe und Inhalt.

 

Bestattungsarten

Bei der Art der Bestattung haben Sie die Wahl zwischen

  A – Erdbestattung in einem Wahl- oder Reihengrab auf einem Friedhof 

und

  B – Feuerbestattung:   

  • Beisetzung der Urne in einem Erdwahlgrab auf dem Friedhof
  • Beisetzung der Urne in einem Urnenwahl- oder Reihengrab, in einer Urnenstele oder  Urnenwand, an einem Baum oder in einem Rasenfeld auf dem Friedhof
  • Beisetzung der Urne in einem gärtnerbetreuten Gräberfeld auf dem Friedhof
  • Beisetzung der Urne in einem anonymen Gräberfeld auf dem Friedhof
  • Beisetzung der Urne in einem Friedwald oder Ruheforst*
  • Anfertigung eines Erinnerungsdiamanten aus der Asche des Verstorbenen*
  • Seebestattung, d.h. Beisetzung der Urne in der Regel in der Nord- bzw. Ostsee oder  dem Mittelmeer*
  • Luftbestattung, d.h. ausstreuen der Asche aus einem Heißluftballon über einem großen  Waldgebiet in Frankreich oder aus einem Hubschrauber über der Sierra Nevada in Spanien*
  • Bestattung in den Walliser Alpen (Schweiz)*:
    Almwiesenbestattung (Einbringen der Asche unter der Grasnarbe)
  • Baumbestattung (Einarbeiten der Asche im Wurzelbereich einer Baumgruppe)
  • Bergbachbestattung (Einstreuen der Asche in einen wilden Bergbach)
  • Felsbestattung (Einbringen der Asche am Fuß eines Felsens)   

Für die mit * gekennzeichneten Bestattungsarten sollte schon zu Lebzeiten vorsorglich eine Verfügung hinterlegt werden, aus der zu erkennen sein sollte, dass diese Bestattungsart ausdrücklich Wunsch des Verstorbenen war.  

Welche weiteren Schritte sind vorzunehmen?

  • Benachrichtigen des Arbeitgebers
  • Weitere Angehörige und Freunde informieren
  • Abbestellen von Dienstleistungen
  • Abholung von Hilfsmitteln veranlassen
  • Um- bzw. Abbestellen der Post
  • Telefon und Zeitung abbestellen *
  • Abmelden der zuständigen Krankenkasse *
  • Abrechnung mit Lebensversicherung oder Sterbekasse *
  • Abmeldung der KFZ-Versicherung *
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen *
  • Kündigung von GEZ und Kabelfernsehen *
  • Abmelden des Autos
  • Daueraufträge bei Banken / Sparkassen ändern
  • Abmelden der Rente *
  • Beantragen der Überbrückungsrente für Witwen / Witwer (3-monatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherung *
  • Rentenanspruch für Witwe / Witwer geltend machen
  • Für Hinterbliebene bei Beamtenversorgung gilt: Beantragung der Versorgungsbezüge bei der zuständigen Dienstbehörde

Die mit * gekennzeichneten Schritte werden gerne von uns übernommen.

Weitere Antworten auf Fragen zum Trauerfall:

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